Neueste Mitteilungen
NOV 17
Änderungen in der Alarmstufe
Seit dem 17.11.2021 gilt in Baden-Württemberg die sog. Alarmstufe.
Nicht-immunisierten Personen ist der Zutritt zur JMS untersagt
Schüler*innen allgemeinbildender Schulen sind aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen immunisierten Personen gleichgestellt. Ein zusätzlicher Test ist nicht erforderlich.
Bei nicht-immunisierten Jugendlichen bis 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, ist stets ein negativer Antigentest ausreichend.
Liebe Eltern, als Vorsichtsmaßnahme sollten Schulkinder, die sich aufgrund des Infektionsgeschehens an der Schule in einer Kohorte befinden, für diesen Zeitraum nicht am Präsenzunterricht der JMS teilnehmen. Gleiches gilt für solche Kinder, die wegen Erkältungssymptomen nicht zur Schule gehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
NOV 5
Maskenpflicht in der Warnstufe
Die am 05.11.2021 in Kraft getretene Corona-Verordnung Musikschule sieht folgende Regelungen für den JMS-Betrieb vor:
Generelle Maskenpflicht in allen Räumlichkeiten der JMS - auch während des Unterrichts (ausgenommen Unterricht in Gesang und Blasinstrumenten - hier gilt mindestens 2 m Abstand)
Zutritt für nicht-immunisierte Erwachsene (Schüler*innen oder Begleitpersonen) nur mit Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises (nicht älter als 48 Stunden)
Schüler*innen allgemeinbildender Schulen sind aufgrund der regelmäßigen Testungen in den Schulen immunisierten Personen gleichgestellt. Ein zusätzlicher Test ist nicht notwendig.
OKT 18
Lockerung der Maskenpflicht im Unterricht
Das Kultusministerium hat die Verordnung für den Betrieb von Musikschulen aktualisiert:
Im Unterrichtsraum ist die Maskenpflicht aufgehoben, sofern alle Personen immunisiert sind!
Schüler*innen, die an regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, sind immunisierten Personen gleichgestellt. Ihnen ist der Zutritt und die Teilnahme am JMS-Betrieb stets gestattet - sofern sie asymptomatisch sind.
Für Schüler*innen der allgemein bildenden Schulen, die nicht an den dortigen Reihentestungen teilnehmen, besteht ein Zutrittsverbot auch für die Musikschule.
Auf Gängen in Fluren, Foyers, Toiletten etc. bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bestehen.
Die Einhaltung des Mindestabstandes von 2m bei Gesang und Blasinstrumenten ist nur dann zwingend geboten, wenn mindestens eine Person nicht immunisiert ist. Sind alle Personen immunisiert, wird der Mindestabstand dennoch weiterhin dringend empfohlen.
SEP 11
Wir starten ins neue Schuljahr
Der JMS-Betrieb kann weitgehend ohne Einschränkungen ins neue Schuljahr starten - wir begrüßen alle neuen Schüler*innen sehr herzlich an der JMS und wünschen ihnen und natürlich auch allen routinierten Schüler*innen viel Freude beim Musizieren!
Grundsätzlich gilt für den Unterrichtsbetrieb:
> Generelle Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen (medizinische oder FFP2-Masken)
- Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren
> 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet)
- Lehrkräfte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen tagesaktuellen
(max. 24 Stunden alt) negativen Corona-Antigentest vorweisen
- Gleiches gilt für Eltern bzw. Begleitpersonen, die während des Unterrichts
(bspw. Eltern-Kind-Gruppen) anwesend sind (Ausnahme: Kurzzeitiges Bringen oder Abholen)
- Schulpflichtige JMS-Schüler*innen erhalten aufgrund der regelmäßigen in den Schulen
durchgeführten Testungen Zugang zum Unterricht (Vorlage Schülerausweis genügt)
- Schüler*innen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder solche, die 6 Jahre
alt aber noch nicht eingeschult sind, unterliegen keiner Testpflicht
Das ausführliche Hygiene- und Schutzkonzept finden Sie hier:
Hygiene- und Schutzkonzept JMS 2021.09.13.pdf herunterladen