Entgelte/Gebühren

1. Entgelte

Unterrichtsform monatliche Abschläge
Grundstufe:
Zwergenmusik 27,00 Euro
Musikalische Früherziehung 31,00 Euro
Musikalische Grundausbildung (Elementar) 31,00 Euro
Hauptfachunterricht (vokal/instrumental):
Einzelunterricht
20 min. (nur Anfänger im 1. Jahr) 56,00 Euro
30 min. 81,00 Euro
45 min. 121,00 Euro
60 min. oder 2x 30 min. 163,00 Euro
Paarunterricht
30 min. 51,00 Euro
45 min. 68,00 Euro
60 min. oder 2x 30 min. 104,00 Euro
Gruppenunterricht
3er (45 min.) 51,00 Euro
4er (60 min.) 51,00 Euro
Kombiunterricht
45 min. (=E 30 + Gr. 15) 121,00 Euro
60 min. (=E 45 + Gr. 15) 163,00 Euro
Kooperationsgruppe 45 min. (mind. 5 Teilnehmer) 38,00 Euro
Stimmbildung:
Chorische Stimmbildung 32,00 Euro
Ensemble- und Ergänzungsfächer:
Ensemble- und Ergänzungsfächer für Externe 20,00 Euro
Miete für Leihinstrument 19,00 Euro
Erwachsene:
Paket Einsteiger (4 x 30 min.) 130,00 Euro
Paket Einsteiger (4 x 30 min.) inkl. Leihinstrument 151,00 Euro
Paket 5 / 45 (5 x 45 min. = 225 min.) 245,00 Euro
Paket 5 / 60 (5 x 60 min. = 300 min.) 326,00 Euro
Paket 10 / 60 (10 x 60 min. = 600 min.) 652,00 Euro
Paket 5 / 2er Gruppe 30 (5 x 30 min. = 150 min.) 81,00 Euro
Paket 5 / 2er Gruppe 45 (5 x 45 min. = 225 min.) 121,00 Euro
Paket 5 / 3er Gruppe 45 (5 x 45 min. = 225 min.) 81,00 Euro
Paket 5 / 4er Gruppe 60 (5 x 60 min. = 300 min.) 81,00 Euro
Ensembleteilnahme 26,00 Euro
Erwachsenenensemble (mind. 5 Teilnehmer) 32,00 Euro
Einzel-, Paar- und Gruppenunterricht (wie oben zzgl. 25% Erwachsenenzuschlag)

Die Kosten für Ensemblefächer (Kammermusikgruppen, Spielkreise, Ensembles, Chöre, Orchester) sind bei Schülern der Jugendmusikschule im Unterrichtsentgelt enthalten.

Bei SchülerInnen, die in einer Wohngemeinde leben, die weder an der Finanzierung der JMS noch einer anderen Musikschule des Landkreises Ravensburg beteiligt ist, entfällt die subventionsbedingte Ermäßigung. Das jeweilige Unterrichts-Entgelt erhöht sich daher um derzeit 50 %. Eine Übersicht über die betreffenden Gemeinden finden Sie auf unserer Homepage.

Aufgrund der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Jugendmusikschule, der Stadt Wangen und der Gemeinde Hergatz vom 1. September 2010 beträgt der Ausgleichsbeitrag für die Schüler aus der Gemeinde Hergatz 15 % des jeweils genutzten Unterrichts-Angebotes.

2. Ermäßigungen

  1. Familienermäßigung: Für Mehrfachbelegung der gleichen Zahlungspflichtigen wird ab der zweiten Belegung eine Ermäßigung von 5 % auf das gesamte Unterrichtsentgelt gewährt.
  2. Gegen Vorlage eines Leistungsbescheides nach dem Sozialgesetzbuch oder bei entsprechend geringem Einkommen kann eine Sozialermäßigung gewährt werden.

3. Instrumentenmiete

Die Musikschule vermietet gegen ein monatliches Entgelt im Rahmen ihrer Bestände Instrumente. Die Höhe der monatlichen Miete beträgt 19,00 Euro.

4. Bearbeitungsgebühr

Die Jugendmusikschule erhebt bei der Anmeldung eine einmalige Bearbeitungspauschale von 10,00 Euro, die mit der ersten monatlichen Zahlung fällig wird.

5. Zahlung

  1. Das Unterrichtsentgelt versteht sich als Jahressumme (01. September bis 31. August). Es ist in zwölf gleichen Teilbeträgen zu Beginn eines jeden Monats zu entrichten.
  2. Die monatliche Abbuchung erfolgt über ein SEPA-Lastschriftmandat der Zahlungspflichtigen. Diese erteilen hierüber ihr Einverständnis bei der Schüler-Anmeldung.

6. Gültigkeit

Die Entgeltordnung ist Bestandteil der Schulordnung und tritt in dieser Fassung am 01.09.2023 in Kraft.

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