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OKT 18

18.10.21, 12:09 Uhr

Lockerung der Maskenpflicht im Unterricht

Das Kultusministerium hat die Verordnung für den Betrieb von Musikschulen aktualisiert:

Im Unterrichtsraum ist die Maskenpflicht aufgehoben, sofern alle Personen immunisiert sind!
Schüler*innen, die an regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, sind immunisierten Personen gleichgestellt. Ihnen ist der Zutritt und die Teilnahme am JMS-Betrieb stets gestattet - sofern sie asymptomatisch sind.
Für Schüler*innen der allgemein bildenden Schulen, die nicht an den dortigen Reihentestungen teilnehmen, besteht ein Zutrittsverbot auch für die Musikschule. 

Auf Gängen in Fluren, Foyers, Toiletten etc. bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bestehen.

Die Einhaltung des Mindestabstandes von 2m bei Gesang und Blasinstrumenten ist nur dann zwingend geboten, wenn mindestens eine Person nicht immunisiert ist. Sind alle Personen immunisiert, wird der Mindestabstand dennoch weiterhin dringend empfohlen.